Das neue Solarspitzengesetz: Was Sie als Anlagenbesitzer oder interessierter Hauseigentümer jetzt wissen sollten

Autor: Heiner Frauer, 
Letzte Aktualisierung: 12.02.2025

Die Energiewende schreitet voran – und mit ihr kommen neue gesetzliche Regelungen. Das Solarspitzengesetz, das am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossen wurde, bringt entscheidende Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie für Hauseigentümer, die eine eigene Anlage installieren möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Neuerungen das Gesetz mit sich bringt und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Hintergrund: Warum ein neues Gesetz?

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies führte jedoch zu Herausforderungen wie Netzüberlastungen und negativen Strompreisen, insbesondere an Tagen mit hoher Sonneneinstrahlung. Mit dem Solarspitzengesetz sollen diese Probleme adressiert und die Integration von Solarstrom in das öffentliche Netz effizienter gestaltet werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Einführung intelligenter Steuerungssysteme
    Neue PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp müssen künftig mit Smart Metern und Steuerboxen (z.B. SMA Home Manager 2.0) ausgestattet sein. Diese Systeme ermöglichen eine bedarfsgerechte Steuerung der Einspeisung und tragen wesentlich zur Stabilität des Stromnetzes bei.
  2. Begrenzung der Einspeisung ohne Steuerbox
    Anlagen, die nicht über die erforderliche Steuerungstechnik verfügen, dürfen nur 60 % ihrer erzeugten Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Mit der Installation der Steuerbox entfällt diese Begrenzung, sodass die volle Leistung genutzt werden kann. Alle Photovoltaikanlagen der Saar Solar Kontor wurden und werden in dieser Weise ausgestattet.
  3. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
    Für neu installierte PV-Anlagen entfällt in Zeiten negativer Strompreise die Einspeisevergütung. Die betroffenen Stunden werden jedoch an das Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt, sodass Sie langfristig dennoch von der Einspeisung profitieren können.
  4. Förderung von Eigenverbrauch und Speicherlösungen
    Um finanzielle Einbußen durch die neuen Regelungen zu vermeiden, wird der Eigenverbrauch attraktiver gestaltet. Der Einsatz von Batteriespeichern, einhergehend mit der deutlichen Erhöhung des Eigenverbrauchs, wäre zu empfehlen. Ergänzend kann der Wechsel in ein dynamisches Tarifmodell mittel- & langfristig helfen.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Betreiber neuer PV-Anlagen, die ab dem voraussichtlichen Inkrafttreten am 1. März 2025 ans Netz gehen. Bestehende Anlagen sind nicht unmittelbar betroffen, können jedoch freiwillig aufgerüstet werden, um von zusätzlichen Vergütungen und den Vorteilen der neuen Technologien zu profitieren. Auch Hauseigentümer, die über die Installation einer PV-Anlage nachdenken, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.

Vorteile für die Energiewende

Das Solarspitzengesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Stromnetzes und zur Förderung erneuerbarer Energien dar. Die Einführung smarter Technologien erhöht nicht nur die Netzsicherheit, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Anteils regenerativer Energien in Deutschland.

Fazit: Was sollten Sie tun?

Als Anlagenbesitzer oder interessierter Hauseigentümer empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls in intelligente Steuerungssysteme zu investieren. Eine solche Vorbereitung sichert Ihnen langfristig finanzielle Vorteile und unterstützt zugleich die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Heiner Frauer

Seit 20 Jahren in der Photovoltaikbranche unterwegs

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